Anspruch auf Fördermittel
Seit Jahresbeginn bezuschusst der Bund den Heizungstausch im Rahmen der Wärmewende mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 70 Prozent. Die Förderung ist eine tragende Säule des neugefassten Gebäudeenergiegesetzes (bekannt als Heizungsgesetz). Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden mit bis zu 20 Prozent gefördert. Zusätzliches Element der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Fristen beachten
Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und umgesetzt werden – den Förderantrag dürfen Sie in diesem Fall – übergangsweise und befristet – später nachreichen. So profitieren Sie jetzt schon von der neuen Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt nur für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Die Antragstellung muss bis Ende November erfolgen. Nach Ablauf dieser Übergangsregelung, also ab 1. September 2024, muss die Förderzusage wieder vor beziehungsweise mit dem Vorhabenbeginn erfolgen. Einige Hersteller wie Stiebel Eltron geben ihren Kunden auch eine Fördergarantie.
Einzelmaßnahmen
Diese Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung werden mit jeweils 15 Prozent der Investitionssumme gefördert:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
- Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit
Wärme-/Kälterückgewinnung - Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency
Smarthome) - Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, zum Beispiel hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen
Zusätzlich fünf Prozent gibt es als sogenannter iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt (gilt nicht für Heizungen).
Neben den genannten Förderungen gibt es weitere nützliche Informationen und Ressourcen zur energetischen Sanierung, die Sie nutzen können, um Ihre Projekte effizient und kostengünstig zu gestalten. Dazu gehören detaillierte Anleitungen zur Durchführung spezifischer Maßnahmen sowie Hinweise zu den neuesten Technologien und Produkten auf dem Markt. Es ist ratsam, sich umfassend zu informieren und Rat einzuholen, um die besten Ergebnisse zu erzielen und die Förderbeträge auszuschöpfen.
GUT ZU WISSEN: MIT BEG-ZUSCHÜSSEN RECHNEN
Mit folgenden BEG-Investitionskostenzuschüssen können Sie konkret kalkulieren:
- Die Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude und
alle Antragstellergruppen. - Zusätzliche 5 Prozent Effizienz-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle
Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn ein Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ eingehalten wird. - 20 Prozent „Klimageschwindigkeits-Bonus“ für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (auch Nachtspeicherheizungen) für selbstnutzende Eigentümer bis 2028. Danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
- Ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro Brutto-Haushaltsjahreseinkommen.
Wer nur Anspruch auf einen Teil der Förderung hat, sollte auch Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden prüfen. Häufig ist eine Kombination der Bundesförderung mit regionalen Fördermitteln möglich.
Mehr Informationen zum Thema energetisch sanieren auch unter: www.energiewechsel.de oder nutzen Sie die kostenlose Hotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: 0800 – 0115 000.