Selbst produzierter Strom ist eine der wichtigsten Säulen eines Plusenergiehauses. Trotz der allgemeinen Verunsicherung über die Zukunft der Förderungen gilt nach wie vor: Die staatliche Einspeisevergütung wird ab der Inbetriebnahme für 20 Jahre gezahlt. Sie ist garantiert, kann also nicht gekürzt werden.
Gerade deshalb ist die genaue Berechnung der Zuschüsse nicht genau prognostizierbar, denn: Die Einspeisevergütung für Dach- und Freiflächenanlagen wird seit dem 1. Mai 2012 monatlich abgesenkt. Um wie viel Prozent die Degression jeweils gegenüber dem Vormonat ausfällt ist variabel. Sie beträgt mindestens ein Prozent monatlich. Dieser Wert erhöht oder verringert sich, je nach Neubau der in Deutschland angemeldeten Photovoltaikanlagen. Zum 30. April 2013 hat die Bundesnetzagentur die neuen Sätze für die Einspeisevergütung bis Juli 2013 bekannt gegeben. Diese verringert sich jeweils gegenüber dem Vormonat um 1,8 %. Ab August 2013 wird die Einspeisevergütung dann jeweils zum Ende des Vormonats für den Folgemonat bekannt gegeben.
Tipp: Achten Sie bei der Berechnung auf den aktuellen monatlichen Förderungssatz sowie die Marktpreise für Photovoltaikanlagen:
– Mit jedem Monat, den die Anlage später ans Netz geht, verringert sich der monatliche Förderungsbetrag für die kommenden 20 Jahre.
– Der Staat zahlt keinen Zuschuss mehr für selbstver- brauchten Solarstrom. Die Eigenverbrauchsregelung wurde aus der EEG-Novelle 2012 entfernt. Dafür spart man steigende Energiekosten.
Batteriespeicher
Die Investition in eine kombinierte Anlage aus Photovoltaik (bis 30 kWp) und Batteriespeicher wird seit dem 1. Mai 2013 gefördert. Das gilt auch für die Speichernachrüstung von Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gingen. Für letzteres muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen Kredit der KfW sowie einem Tilgungszuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems. Er stammt aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).
Neubau und Umrüstung
Seit dem 1. März 2013 existiert ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien bei der KFW:
Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.
Die Installation einer typischen Solarwärmeanlage für ein Einfamilienhaus belohnt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 2.000 Euro. Eine Energieberatung sowie erforderliche Nebenarbeiten wie beispielsweise die optimale Einstellung der gesamten Heizungsanlage ist dabei inklusive.
Wer sein Haus nachträglich energetisch auf den neuesten Stand bringt, profitiert von einer Aufstockung der Investitionszuschüsse. Der Bund stellt jährlich zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung. Alle Anträge die bei der KfW eingegangen sind, werden automatisch mit den neuen Zuschussbeträgen zugesagt. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung der Arbeiten über die Hausbank gestellt wird.