Der Teufel steckt im Vertragsdetail
Wer schlüsselfertig bauen lässt, hofft darauf, dass das Haus ohne Stress zu einem festen Preis und zu einem bestimmten Termin fertiggestellt wird. Oft lauern jedoch auch hier einige Fallstricke auf den Bauherrn. Wer schlüsselfertig bauen lässt – egal ob Fertighaus oder Massivhaus, sollte prüfen, was das in seinem Fall tatsächlich heißt.
Bei der Besichtigung von Fertighäusern startet ziemlich schnell das Kopfkino: „Ja, so einen Wohn-Ess-Bereich mit offener Küche will ich auch haben! Und eine Eckbadewanne. Die Kosten sind schließlich kalkulierbar, denn wir kaufen ein schlüsselfertiges Haus, da ist alles drin.“ Tatsächlich?
Schlüsselfertig = schlüsselfertig?
Wer glaubt, er bekomme buchstäblich seinen Hausschlüssel in die Hand, könne aufschließen und sofort einziehen – der kann sein blaues Wunder erleben. Ob das „schlüsselfertige“ Eigenheim tapeziert und gestrichen ist, ob Bodenbeläge verlegt und Stromanschlüsse geschaltet oder Fallrohre an den Regenrinnen angebracht sind – das alles muss vorab geklärt werden. Denn „schlüsselfertig“ ist kein geschützter Begriff.
Neun von zehn Bauherren bauen nach Angaben des Verbandes Privater Bauherren (VPB) „schlüsselfertig“, in der Hoffnung, alle Sorgen los zu sein. „Viele haben dennoch jede Menge Ärger mit ihrem eigenen Projekt“, erklärt der VPB. Denn die Kategorie „schlüsselfertig“ besagt weder etwas über die Qualität der verbauten Materialien und Konstruktionen, noch gibt sie Auskunft über den Zustand des Hauses nach Ende der Bauarbeiten. Und so kann es vorkommen, dass ein schlüsselfertiges Haus tatsächlich sofort bewohnt werden kann, das andere aber nicht. Und wenn ein Anbieter einen im Vergleich zu einem Wettbewerber sagenhaft günstigen Preis anbietet, dann spart er eventuell an der Qualität des Ausbaus.
Achtung Vertragsdetails!
Für die Beurteilung eines Hausangebots ist es unerlässlich, die Bau- und Leistungsbeschreibung sorgfältig zu studieren. Nur so können Bauherren erkennen, was zum Leistungsumfang gehört und was nicht. Auf diesem Wege lassen sich auch verdächtig schwammige Formulierungen zu Materialien oder Arbeiten wie „oder gleichwertig“ entdecken und gegebenenfalls nach Rücksprache streichen.
„Zugegeben: es ist für Bauherren nicht eben einfach, alle notwendigen Leistungen beim Bau eines Eigenheimes zu erfassen“, erklärt der Fertighaushersteller Gussek. „Vom Bodenaushub bis zur Schlüsselübergabe ist es ein langer Weg, mit vielen Fragen, Aufgaben, Pflichten, auch für den Bauherren.“ Insofern sollte sich jeder Bauaspirant die Frage stellen, ob er sich nicht fachlichen Beistand holt. Das kann zum Beispiel ein Architekt oder Bauingenieur sein.
“Ein Klassiker unter den Problemen ist die mangelhafte Planung“, betont der VPB. Denn ein Hausentwurf muss oftmals an einen Bebauungsplan angepasst werden: Das bedeutet unter Umständen Umplanungen und Änderungen. Wer ist dafür zuständig? Der Bauherr oder der Hausanbieter? Falls Letzterer, ist der Aufwand im Hausangebot bereits enthalten oder fallen Zusatzkosten an? Durch Umplanungen können auch am Bau selbst Zusatzkosten entstehen, weil die Leistungen durch den Bauvertrag nicht abgedeckt sind. Reicht dann das aufgenommene Darlehen noch aus?
Und schließlich müssen sich Bauherren über eines klar werden: Der Hauspreis gilt immer ab Oberkante Kellerdecke (OK). Das bedeutet nichts anderes, als dass die Kosten für einen Unterbau – Bodenplatte oder Keller – noch dazukommen. Das sind noch einmal einige Zehntausend Euro!
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