Alles, was Baufamilien jetzt wissen müssen
Corona und Hausbau – was nun? Können wir jetzt einen Hausbau planen? Wird unser begonnenes Haus weiter gebaut? Und können wir rechtzeitig einziehen? Wir beantworten wichtige Fragen, die sich private Bauherren und Bauwillige in Zeiten der Corona-Pandemie stellen.
Vergeben Hausbanken auch in Zeiten von Corona Immobilienkredite?
Ja, es werden weiter Baufinanzierungen vergeben. Sie können sogar mit sehr günstigen Konditionen und niedrigen Zinsen für Ihr Baudarlehen rechnen, denn die Bauzinsen sind weiter auf Rekordtief, auch wenn sich Ende März 2020 leichte Steigerungen abzeichneten. Mit einer Zinsbindung von 15 Jahren oder mehr sichern Sie sich den Niedrigzins langfristig.
Gibt es weiterhin Immobilienkredite und Zuschüsse von der KfW-Bank?
Bauherren können wie bisher mit der staatlichen Unterstützung für ihren Hausbau rechnen. Alle Förderprogramme der KfW für den Hausbau privater Käufer laufen weiter, Anträge werden bearbeitet, Darlehen und Zuschüsse ausgezahlt. Die KfW erwartet Kreditanfragen um die 50 Milliarden Euro.
Bei Heizungs- und Lüftungstechnik aus Asien gibt es Lieferengpässe. Fällt die KfW-Förderung für ein Effizienzhaus aus, wenn die entsprechende Technik nicht rechtzeitig geliefert werden kann?
Laut KfW bereitet man sich auf „Corona-Sondereffekte“ vor und will sicherstellen, dass kein Antragsteller auf die Förderung verzichten muss. Im Einzelfall gibt es vielleicht auch technische Alternativen, die leichter zu beschaffen sind. Sprechen Sie dafür aber unbedingt zunächst mit Ihrem Sachverständigen!
Werden aufgrund der Corona-Krise dennoch Bauanträge bearbeitet?
Die Bearbeitung geht weiter. Allerdings sollten in Zeiten von Corona Bauherren schon ein bisschen Geduld aufbringen, denn auch bei Behörden herrscht Ausnahmezustand. Die Ämter sind schließlich derzeit für Publikumsverkehr geschlossen und nur telefonisch erreichbar. Anträge können aber per Post eingereicht werden.
Wie laufen jetzt Beratung und Vertragsabschluss von Baufinanzierungen ab?
Viele Banken bieten jetzt Beratungsgespräche per Videoschaltung an. Mit manchen Geldinstituten kann sich bezüglich der Finanzierung auch online in Verbindung setzen. Verträge werden aber immer schriftlich abgeschlossen. Sie bekommen die Unterlagen dann zur Unterschrift zugeschickt.
Was passiert, wenn ich aufgrund der aktuellen Corona-Krise meine Kreditraten nicht bezahlen kann?
Zunächst gilt: Ruhe bewahren! Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor eine Mahnung wegen überfälliger Raten eingeht. Oft lässt sich eine Lösung finden, zum Beispiel in Form einiger tilgungsfreier Monate. Wenn Sie sich mit einer Restschuldversicherung abgesichert haben, dann brauchen Sie auch bei krisenbedingter Kurzarbeit oder ähnlichem nicht um Ihr Eigenheim fürchten. Die Versicherung übernimmt die Raten für maximal 12 bis 18 Monate.
Werden weiter Fertighäuser hergestellt?
Musterhausparks sind geschlossen, aber auch in Zeiten von Corona bauen die Fertighaushersteller, die Produktion in den Werken geht weiter. Selbstverständlich auch hier mit entsprechenden Schutzmaßnahmen.
Sind Planung und Beratung für den Hausbau jetzt auch ohne direkten Kontakt möglich?
Viele Hersteller bieten jetzt die Beratung per Telefon oder Video-Konferenz an. Auch im Homeoffice bleiben Kundendienstmitarbeiter für die Bauherren erreichbar. Manche Firmen haben auch für die Bemusterung eine Online-Lösung gefunden. Bei anderen gibt es Ausstattungsberatung vor Ort unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wie etwa Begrenzung auf zwei Personen und Sicherheitsabstand.
Darf auf Baustellen gearbeitet werden?
Handwerker dürfen weiter auf Baustellen arbeiten, wenn auch hier Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich Hygiene eingehalten werden. Dafür sind die Arbeitgeber verantwortlich. Bauherren sollten aber auch ihren Teil dazu beitragen nicht auf schnelle Fertigstellung um jeden Preis – das heißt, zu Lasten der Gesundheit von Beschäftigten – drängen.
Darf ich noch zu Baubesprechungen gehen?
Kontakte auf der Baustelle sollten soweit es geht eingeschränkt werden. Führen Sie Besprechungen mit der Bauleitung möglichst telefonisch. Um sich selber ein Bild zu machen, besuchen Sie die Baustelle außerhalb der Arbeitszeiten und vermeiden Sie dabei häufige Kontaktstellen wie etwa Treppengeländer oder desinfizieren Sie diese.
Was ist, wenn jetzt eine Bauabnahme anliegt?
Mit begrenzter Personenzahl und Sicherheitsabstand ist eine Bauabnahme auch jetzt möglich. Gehören Bauherren einer Risikogruppe an, sollte man mit der Baufirma eine andere Absprache treffen. Man könnte zum Beispiel die Abnahmebegehung nur mit einem Bauherrenberater vornehmen und das Unternehmen dann davon unterrichten. Alle Vereinbarungen sollten Sie unbedingt nachweisbar, also schriftlich oder per E-Mail treffen. Auf keinen Fall sollten Sie sich zu einer schriftlichen Abnahme drängen lassen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall juristisch beraten.
Wird mein bestelltes Haus zum geplanten Zeitpunkt geliefert und aufgebaut?
Kontaktbeschränkungen, Mitarbeiter erkrankt oder in Quarantäne, Lieferschwierigkeiten bei Materialien – unter diesen Umständen müssen Bauherren mit Verzögerungen rechnen. Unternehmen müssen ihre Kunden darüber mit einer sogenannten Behinderungsanzeige unterrichten und die Gründe ausführlich erklären. Wenn nicht weitergebaut werden kann, müssen Bauteile und gelagertes Material vor Regen, Beschädigung oder Diebstahl geschützt werden. Verantwortlich dafür ist grundsätzlich das Bau-Unternehmen.
Was tun, wenn der Einzug wegen des Corona-Virus verschoben werden muss?
Ein Umzug ist auch in Corona-Zeiten grundsätzlich möglich. Umzugsunternehmen dürfen unter entsprechenden Vorkehrungen weiter arbeiten. Wenn abzusehen ist, dass das neue Haus nicht zum vereinbarten Termin fertig wird, sollten Sie, wenn irgend möglich, die Kündigung Ihrer Mietwohnung aufschieben. Ob ein Bauunternehmen notfalls die Kosten für einen Hotelaufenthalt übernehmen muss, ist im Falle der Pandemie ungewiss. Auf alle Fälle sind Sie in ihrem alten Zuhause besser vor Ansteckung geschützt als in einem Hotel.
Welche Rechte habe ich bei Bauverzögerungen durch Corona gegenüber der Baufirma?
Zunächst einmal muss die Firma den Bauherrn zeitnah mit der Behinderungsanzeige informieren. Arbeiten, die sich verzögern, müssen aber später nachgeholt werden. Was finanzielle Forderungen wie Vertragsstrafen oder Übernahme eventueller Mehrkosten gegenüber der Baufirma angeht, kommt es auf den Einzelfall an. Zwar gilt eine Pandemie als „höhere Gewalt“, was den Unternehmer von der Haftung befreit. Das träfe beispielsweise zu, wenn der Betrieb wegen Infektionsgefahr auf behördliche Anordnung schließen muss. Aber nicht jede Verzögerung in Zeiten von Corona stellt automatisch einen Fall höherer Gewalt dar. So wäre etwa bei Materialmangel zu klären, ob die Firma sich nicht rechtzeitig hätte bevorraten müssen.
Dürfen die Hersteller oder Handwerker jetzt die Preise erhöhen?
Grundsätzlich müssen die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten werden. Im Einzelfall kann es etwa bei Materialpreissteigerungen anders aussehen, sofern sie tatsächlich Corona-bedingt sind.
Können Hersteller oder Handwerker von Ihren Verträgen zurücktreten?
Nicht ohne weiteres. Es müssen wichtige Gründe vorliegen, die dem Auftragnehmer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Zahlungsverzug kann so ein Grund sein.
Hat die Corona-Krise auch positive Effekte für Bauherren und Bauwillige?
Ja, es gibt Gründe für Optimismus. Bauzinsen auf Allzeittief sprechen dafür, den Haustraum jetzt zu verwirklichen. Engpässe und Verzögerungen sind nur vorübergehend. Sobald die Krise überstanden ist, freuen sich Baufirmen und Handwerksunternehmen über jeden Auftrag und legen mit voller Kraft los. Nutzen Sie derweil die Zeit, um in Ruhe Ihr Bauvorhaben zu planen!
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Zeichnung: AdobeStock_krissikunterbunt