Die Preise für Strom steigen immer weiter an. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder eine vergleichbare Unterstützung bezieht, muss von rund 360 Euro Höchstsatz noch die Kosten für Strom bezahlen, sodass schnell Engpässe entstehen können. Für Geringverdiener und Mieter, die Wohngeld oder Arbeitslosengeld beziehen, lohnt sich in vielen Fällen der Stromspar-Check, der bundesweit kostenlos durchgeführt wird.
Stromspar-Check für Geringverdiener
Sozial-Stromtarife waren zwar im Gespräch, wurden aber erst Mitte Juli von Peter Altmaier, Umweltminister, und dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, abgelehnt. Stattdessen wird der Stromspar-Check weiterhin gefördert, der im Juni 2012 den europäischen Umweltpreis erhielt. Schon seit drei Jahren wird der Stromspar-Check für Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Wohngeld angeboten. Mehr als 70.000 von ihnen haben dieses Angebot seitdem in Anspruch genommen. Durch die Beratung könne in jedem dieser Haushalte mehr als 130 Euro jährlich gespart werden.
Theoretisch wissen die meisten Menschen, wie man dabei vorgeht. Oft hapert es jedoch an der Umsetzung. Dann ist es praktisch, wenn jemand mit Kompetenz ins eigene Heim kommt und zeigt, wo Veränderungen möglich sind, mit denen man leicht Geld sparen kann. Der Stromspar-Check wird von der Caritas und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands angeboten. Möchte man diese Leistung in Anspruch nehmen, wendet man sich an den Standort in der Nähe des Wohnortes und macht einen Termin aus.
Mit einfachen Tipps Geld sparen
Anhand der Stromabrechnung wird beim ersten Termin überprüft, wie viel Strom man durchschnittlich sparen kann. Da die Preise für Strom aller Voraussicht nach nicht sinken werden, lohnt sich hier ein genauer Blick. Mit einfach umzusetzenden Hinweisen kann man schon jetzt beginnen, Strom zu sparen. So sollte man beim Wäschewaschen immer im Energiesparprogramm waschen und die Vorwäsche überspringen. So spart man nicht nur Energie, sondern auch Wasser. In eine Waschmaschine passt außerdem mehr Wäsche, als man meistens denkt. In der Bedienungsanleitung oder auf dem EU-Label steht geschrieben, wie hoch das maximale Füllgewicht ist.
Viele Geräte funktionieren heutzutage mit Akkus und müssen regelmäßig aufgeladen werden. Die Ladegeräte sollte man nach dem Aufladen vom Netz trennen, da sie sonst weiterhin Strom verbrauchen. Große Stromfresser sind Deckenfluter, die mit Halogenstrahlern ausgestattet sind; hier können jährlich 50 Euro Stromkosten für eine einzelne Lampe entstehen. Wenn möglich, tauscht man hier alte Glühlampen gegen neue Energiesparlampen aus.
Besonders in den warmen und hellen Sommermonaten könnten Verbraucher viel Strom und somit Geld sparen. Bis zu 200 Euro seien möglich, so das Vergleichsportal Toptarif. Alleine der Wäschetrockner verbraucht Strom im Wert von knapp 30 Euro bei einer durchschnittlichen Nutzung im Sommer. Diese Summe lässt sich einfach durch Trocknen auf dem Wäscheständer hereinholen. Beim ersten Besuch der Stromsparhelfer wird außerdem der Verbrauch von Kühlschrank und Gefriertruhe ausgerechnet. Am Kühlschrank lassen sich schnell einige Euros sparen, wenn er an einem kühlen Ort steht. Steht er statt dessen direkt neben dem Herd, verbraucht er mehr Strom, um seine Betriebstemperatur zu halten.
Wertvolle Geschenke der Stromsparhelfer
Kommen die Stromsparhelfer zum zweiten Termin, erhält man Energiesparlampen, Standby-Abschalter, Zeitschaltuhren, schaltbare Steckdosenleisten oder ähnliche Produkte, die im individuellen Fall notwendig sind. Diese Waren haben häufig einen Wert von 70 Euro und sind für den Hilfesuchenden kostenlos. Natürlich erfahren die neuen Stromsparer genau, wie sie die Geräte in Betrieb nehmen müssen, um effektiv Strom zu sparen.
Auch weiterführende Hilfe bieten die Stromsparhelfer an. Besteht in Wohnungen oder Häusern Bedarf nach einer Beratung zu Heizung oder Dämmung, kann ein Kontakt zu Energieberatern hergestellt werden. Diese sind zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale zu finden. Ein Beratungsgutschein im Wert von fünf Euro, den die Verbraucher erhalten, kann für eine solche Beratung in Anspruch genommen werden.