Richtig effizient – die EnEV 2014

Wer jetzt baut oder eine Bestandsimmobilie erwirbt, sollte die Richtlinien der aktuellen Energieeinsparverordnung kennen, um böse Überraschungen oder finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wir haben die wichtigsten Punkte, die für Sie wissenswert sind, zusammengestellt.

Nicht nur die Immobilienpreise in den Ballungszentren steigen seit Jahren an, momentan werben auch viele Bauunternehmen damit, jetzt noch schnell zu bauen, da angeblich jede Schlüsselübergabe ab 2016 teurer wird. Der Grund ist aber neben den gestiegenen Grundstücks-, Baustoff- und Lohnkosten ein anderer: Die EnEV verlangt per Gesetz ab dem 1. Januar 2016 bei jedem Neubau eine angemessene und wirtschaftlich vertretbare Anhebung der energetischen Anforderungen um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle – dem sogenannten zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten. Oder einfach gesagt: Alle Neubauten müssen noch besser gedämmt sein und noch effizienter beheizt werden. Viele Hausanbieter erfüllen bereits heute mit dem Effizienzhaus 55 Standard die kommenden Richtlinien. Die Anhebung der Neubauanforderungen ist übrigens nur ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudestandard, der spätestens ab 2021 gilt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Neubauten im europäischen Raum im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Die konkreten Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden werden allerdings erst Ende 2018 festgelegt.

Bestandsimmobilien – Die neuen gesetzlichen Förderungen und Regeln

Heizung
Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizungsanlagen nach dem 1. Januar 1985 eingebaut, müssen sie nach 30 Jahren ersetzt werden. Die EnEV 2014 sieht jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung vor: So sind etwa Niedertemperatur- und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die am Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Dämmung
Oberste Geschossdecken, die die Mindestanforderungen für die Dämmung nicht erfüllen, müssen bis Ende 2015 nachgerüstet werden. Gemeint sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist. Ausnahmen gelten, wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.

Energieausweis
Der Energieausweis für Gebäude ist Pflicht und muss bei einem Verkauf vorgelegt werden. Die energetischen Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch). Diese Zuordnung gilt für neu ausgestellte Ausweise. Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten allerdings weiterhin ihre Gültigkeit.

Energieberatung
Unter www.die-hauswende.de können sie direkt auf die Energieeffizienz-Experten-Datenbank für Förderprogramme des Bundes zugreifen, in der bisher 9.000 von der Dena geprüfte Fachleute für qualifizierte Energieberatungen und das energieeffiziente Bauen und Sanieren im ganzen Bundesgebiet zu finden sind.

Ein kostenloses Onlinetool hilft zusätzlich Architekten und Energieberatern. Es stellt für Bauherren sowohl die Sanierungskosten für die Instandsetzung als auch die energieeffizienzbedingten Mehrkosten dar. Letztere werden mit der prognostizierten Energiekosteneinsparung verglichen. Das Tool berücksichtigt dabei auch Vorteile aus einer Förderung, wie einem Tilgungszuschuss aus einem KfW-Kredit. Bei der Berechnung helfen voreingestellte Kostendaten für Energiesparmaßnahmen. Gleichzeitig werden laufende Kosten für Heizenergie und Instandhaltung zum Vergleich herangezogen. Weitere Faktoren, wie Betrachtungszeitraum, Inflation, Kalkulationszins und Energiepreissteigerung. www.zukunft-haus.info/wirtschaftlichkeitstool


Lesen Sie den ausführlichen Bericht ab Seite 54 im Magazin holz-& ökohäuser 2014/2015

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