Geld vom Staat für nachhaltige Häuser
2023 starten zwei neue Förderprogramme für Neubauten. Seit dem 1. März können Interessierte Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ stellen, im Juni startet dann die Wohneigentumsförderung für Familien. Beiden Programmen gemein: Es werden nur noch klimafreundliche Häuser gefördert.
Die Neubauförderung startet ab 1. März mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau“, teilt Bundesbauministerin Klara Geywitz mit. Gefördert werden nur noch Effizienzhäuser 40, die maximal 24 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr ausstoßen.
Lebenszyklus eines Gebäudes wird wichtig
Betrachtet wird dabei der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes, also die Treibhausgasemissionen bei Bau, Betrieb und dem Rückbau des Hauses. Gefördert wird mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Häuser mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhalten bis zu 150.000 Euro. Im Juni soll dann die Wohneigentumsförderung für Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro starten, heißt es aus dem Ministerium.
Eckpunkte des Programms:
- Insgesamt stehen 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung. 750 Millionen Euro entfallen auf das Programm “Klimafreundlicher Neubau”, 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
- Über das Programm “Klimafreundlicher Neubau” wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
- Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
- Das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen der Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
- Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
- Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig über den Finanzierungspartner die Anträge für eine Förderung gestellt werden.
- Auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden entfallen 7 % der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.
- Das neue Programm leistet einen Beitrag dazu, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern, um die nationalen und die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
- Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.
Nähere Infos gibt es beim Bundesbauministerium und bei der KfW. Was sich außerdem noch ändert in 2023 können Sie hier lesen.