Eine gute Lage, ein angemessener Preis und auch nette Nachbarn sind wichtige Kriterien, die es beim Grundstückskauf zu beachten gilt. Doch es gibt weitere, die gerne vergessen werden.
Endlich ist das perfekte Grundstück gefunden. Doch die oft unterschätzten Nebenkosten können die gesamte Finanzierung ins Wanken bringen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sind die örtlichen Besonderheiten möglichst objektiv zu beurteilen.
Vorher informieren
So klar dies eigentlich sein müsste – im Exposé stehen nur die Vorteile des zu veräußernden Grundstückes. Deshalb nehmen Sie sich die Zeit, vor Ort das Umfeld zu erkunden: Stört die weit entfernte Autobahn vielleicht doch mit seinem Krach, wenn der Wind ungünstig steht? Gab oder gibt es in der Nachbarschaft Gewerbebetriebe, durch die eventuell der Boden kontaminiert sein könnte? Sind Flugrouten geplant? Wollen die Behörden die angrenzende Straße erneuern? Dann wird für den neuen Anrainer ein größerer Betrag fällig.
Die meisten dieser Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:
- Grundbuchauszug, beim Grundbuchamt erhältlich
- Liegenschaftskarte: (Flurkarte) – beim Katasteramt erhältlich
- Flächennutzungsplan/Bebauungsplan; beim Planungsamt hinterlegt. Die Kommune definiert, wie sie sich die Bebauung eines Gebiets vorstellt
- Bodenrichtwert: beim Gutachterausschuss erhältlich, aber häufig auch im Internet zu finden
- Bodengutachten: Belegen, ob auf dem Grundstück früher z. B. eine Fabrik oder Tankestelle war
Ferner ist es wichtig, Regelungen der Gemeinden zu Abstandsflächen, der Höhe der Gebäude, Dachformen etc. genau zu kennen. Viele wertvolle Tipps zu Infrastruktur, angrenzenden Erholungsgebieten oder geplanten Bauprojekten der Umgebung lassen sich auch beim Nachbarn erfragen.
Achtung: Zusatzkosten
Der Notar stellt eine Rechnung von gut ein Prozent der Kaufsumme. Für den Eintrag in das Grundbuch wird eine Gebühr von etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises fällig. Sobald der Immobilien- oder Grundstückskauf getätigt ist, folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt: Die teuerste Abgabe ist die Grunderwerbsteuer, denn sie muss auf den gemeinsamen Wert von Haus und Grundstück abgeführt werden. Je nach Bundesland beträgt diese zwischen 3,5 Prozent und 5,5 Prozent. Außerdem fällt eine jährliche Abgabe der Grundsteuer an, die allerdings regional sehr unterschiedlich hoch ausfällt.
Beleihungswert
Banken geben nicht immer den Kredit, den das Grundstück eigentlich Wert ist. Beispiel: Ein Käufer möchte 1.500 Quadratmeter Fläche kaufen. In der Umgegend sind die Grundstücke aber zwischen 600 und 800 Quadratmeter groß – also bewerten die Banken nur die ersten 800 Quadratmeter als Bauland – veranschlagen und finanzieren den restlichen Boden aber nur mit einem Euro pro Quadratmeter. Der Rest muss als Eigenkapital, zusätzlich zum Kredit vorhanden sein.
Tipp: Wer erst Baugrund kauft und den Vertrag für den Hausbau separat abschließt, muss die Grunderwerbsteuer nur auf den Preis für das Grundstück zahlen. Wird aber das Land vom Bauträger erworben, muss auch für beides gezahlt werden. Ein Umstand, mit dem sich bei einem Haus, das 200.000 Euro kostet, bis zu 11.000 Euro sparen lassen.