Ein Haus mit einer zusätzlichen Wohneinheit eröffnet mehr Flexibilität. Die zweite Wohneinheit kann von der eigenen Familie bewohnt werden, läßt sich konventionell vermieten oder sogar gewerblich nutzen. Bei allen Vorteilen sollte aber auch bedacht werden, dass eine zweite Wohnung im Haus die Privatsphäre und Unabhängigkeit einschränken kann. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Haus mit zusätzlicher Wohnung um ein „Zweifamilienhaus“, egal ob die Wohnungen gleich groß sind oder nicht. Der Begriff „Einliegerwohnung“ ist immer noch geläufig, seit 2002 aber keine baurechtliche Kategorie mehr. Damit die Zweitwohnung tatsächlich zur Bereicherung und nicht zur Belastung wird, muss sie entsprechend sorgfältig geplant werden. Der Schallschutz zwischen den Wohneinheiten sollte erhöht sein. Darüber hinaus sollte die Wohnung komplett mit Küche und Bad ausgestattet und gegenüber der Hauptwohnung abgeschlossen sein sowie über einen separaten Eingang verfügen, damit sie als vollständige Wohneinheit anerkannt wird. Denn nur dann können Bauherren von den finanziellen Vorteilen einer zweiten Wohnung profitieren. Zum einen in Form von günstigen Zinsen und Zuschüssen von der KfW-Bank, zum anderen steuerlich durch die Geltendmachung der Baukosten und Kreditzinsen beim Finanzamt. Die KfW vergibt Darlehen aus dem Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ pro Wohneinheit. Das heißt, für die Einliegerwohnung kann ein separates Darlehen aufgenommen werden – sofern sie den oben genannten Kriterien entspricht. Damit erweitert sich der finanzielle Spielraum für Bauherren beträchtlich. Kostet zum Beispiel die Hauptwohnung 250.000 Euro und die Einliegerwohnung 100.000 Euro, kann die Bauherrschaft zwei Mal den KfW-Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit ausreizen. Eine gewerbliche Nutzung wird allerdings nicht gefördert. Noch attraktiver wird dieses Modell durch die Tilgungszuschüsse, die die KfW-Bank im Programm 153 gewährt. Je nach Energiestandard bekommt der Bauherr 5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 55), 10 Prozent (KfW-Effizienzhaus 40) oder sogar 15 Prozent der Kreditsumme (KfW-Effizienzhaus 40 Plus) erlassen. Die absoluten Höchstbeträge liegen bei 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro. Bei zwei Wohneinheiten und zwei Darlehen können Bauherren also bis zu 30.000 Euro Kreditschuld bei der KfW einsparen. Übrigens: Die zusätzliche Förderung im Rahmen des „KfW-Wohneigentumsprogramms“ (Nr. 124) gibt es nicht „pro Wohneinheit“, sondern nur „pro Vorhaben“.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der Ausgabe Juli/August von "mein schönes zuhause°°°"