Geänderte Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Schon bald nach der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht im März 2016 klagten vor allem die Sparkassen über ein rückläufiges Geschäft bei Baudarlehen, weil durch die Richtlinie so strenge Kriterien an die Vergabe von Hypothekendarlehen angelegt würden, dass viele Bankberater im Zweifelsfall auf Nummer sichergingen und Kredite ablehnten. Vor allem für junge Familien und Senioren. 

Woran liegt das?

Die WIKR in der deutschen Umsetzung konzentriert sich ganz auf die Fähigkeit des Kreditnehmers, seine vertraglichen Pflichten ohne Probleme zu erfüllen, das heißt, es soll sichergestellt sein, dass er seinen Kredit allein aus seinen regelmäßigen Einkünften vollständig zurückzahlen kann. Der Wert der Immobilie und eine mögliche Wertsteigerung bleiben dabei als Sicherheitskriterium für das Kreditinstitut komplett außen vor. Aus Sicht der Banken werden so junge Familien und Senioren zu Risikogruppen. Bei jungen Leuten lautet die Kreditgeber-Logik: Wer Kinder aufzieht, muss mit Einkommenseinbußen und hohen Erziehungskosten rechnen; beides führt dazu, dass wenig Geld für Ratenzahlungen übrigbleibt. Ähnlich bei älteren Arbeitnehmern, bei denen der Übergang ins Rentenalter üblicherweise mit einem Rückgang des verfügbaren Einkommens verbunden ist. 

Was besagt die Richtlinie noch?

Erschwerend kommt hinzu, dass der deutsche Gesetzgeber die EU-Vorlage verschärft hat. Während es in der europäischen Sprachregelung neutral heißt, dass sichergestellt sein muss, dass die vertraglichen Pflichten im Rahmen des Kreditvertrags erfüllt werden, nimmt die deutsche WIKR den Darlehensnehmer direkt in die Pflicht und verlangt, dass er höchstpersönlich „seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird“. Das bedeutet, ein Kredit darf nur dann vergeben werden, wenn die statistische Lebenserwartung des Darlehensnehmers die Laufzeit des Darlehens übersteigt. Dieser Passus stellt nach Ansicht des Immobilienverbands Deutschland IVD „eine verfassungswidrige Altersdiskriminierung dar, weil Menschen, die über 60 Jahre alt sind, keinen Kredit mehr bekommen“. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick forderte den Bundestag deshalb auf, die Kopplung der Kreditvergabe an die Lebenserwartung des Kreditnehmers zu lockern: „Nach seinem Tod könnte die Bedienung des Darlehens auch durch einen Erben, einen Bürgen oder eine Lebensversicherung erfolgen. Die Bank würde also durch entsprechende Sicherheiten vor einem Ausfall des Kredites geschützt werden.“

Soll der Passus geändert werden?

Die Kritik an der WIKR zeigte im Herbst 2016 tatsächlich Wirkung, als die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern eine Initiative in den Bundesrat einbrachten, die darauf abzielte, Diskriminierungen für junge und alte Menschen zu beseitigen.
Die Bundesregierung hat die Ländervorschläge aufgegriffen und im Dezember 2016 eine überarbeitete Fassung der WIKR verabschiedet. Dieser Entwurf befand sich bei Redaktionsschluss noch in der parlamentarischen Debatte. Er sieht vor, dass die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie bei der Kreditvergabe nun berücksichtigt werden kann.

Wann greift die Wohnimmobilienkreditrichtlinie?

Neu ist ebenfalls, dass es Erleichterungen in Form von Bagatellgrenzen geben soll: Sie liegen je nach Anteil der Fremdfinanzierung bei 200.000 Euro für Darlehen bis zu 80 Prozent sowie 400.000 Euro für Darlehen bis zu 60 Prozent Beleihungswert. Erst bei Summen darüber greift dann die neue WIKR. Wenn der Bundestag im Frühjahr dem Entwurf zustimmt, können aber auch Senioren aufatmen, die ihr Haus altersgerecht umbauen lassen wollen. Denn Kredite bis zu 50.000 Euro sollen von den geplanten Restriktionen grundsätzlich ausgenommen bleiben. An der Pflicht zur persönlichen Rückzahlung soll allerdings festgehalten werden.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der Ausgabe Mai/Juni von "mein schönes zuhause°°°"
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