Seit 1.Mai gilt die EnEV 2014. Damit verschärfen sich die Richtlinien für den Verkauf von Bestandsimmobilien. Es gelten höhere energetische Anforderungen für Bauvorhaben ab 2016.
Ohne Nachweis wird es teuer
Bereits in Immobilienanzeigen müssen seit dem 1. Mai 2014 Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes ausgewiesen sein. Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtige Online-Portale. Verkäufer bzw. Vermieter sind für die Nennung der Kenndaten verantwortlich. Der Energieausweis muss zudem bei der Besichtigung vorliegen.
Wer die Angaben unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Nach Abschluss des Vertrags muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.
Nach der neuen EnEV müssen folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:
● die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
● der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
● der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes (z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.)
● das Baujahr des Gebäudes
● die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf/Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.
Zwei Berechnungsformen
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- sowie den Bedarfsausweis. Aussagekräftiger für Kaufinteressenten, allerdings auch aufwendiger in der Anfertigung ist der Bedarfsausweis: Hier wird der energetische Zustand des Gebäudes durch einen Experten ermittelt. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die verbrauchten Heizkosten der Nutzer aus den vergangenen Jahren zu Grunde, unabhängig davon, wie intensiv diese ihr Haus nutzten. Jeder Verkäufer bzw. Vermieter kann selbst entscheiden, welche Art des Ausweises er interessierten Käufern vorlegt.
Tipp: Der Bedarfsausweis ist zwar teurer als der Verbrauchsausweis, steigert jedoch die Transparenz und damit den Verkaufswert ihrer Immobilie.
Bessere Einschätzung
Herzstück eines jeden Energieausweise ist die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H: Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, helfen die Skala von Grün nach Rot und die Effizienzklassen im neuen Energieausweis den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.
Ausstellung Ausweis
Unter www.dena-energieausweis.de sind Experten aufgelistet, die eine qualifizierte Beratung sowie einen Energiecheck ihrer Bestandsimmobilie vor Ort durchführen können.
Dämmung Altbauten
Oberste Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. und die Mindestanforderungen für die Dämmung nicht erfüllen, müssen bis Ende 2015 nachgerüstet werden. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder die Mindestanforderungen an die Dämmung erfüllt sind. Ausnahmen gelten, wenn Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
Neubauten ab 2016
Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) muss ab 2016 um 25 Prozent gesenkt werden. Viele Hausbauer erfüllen schon heute freiwillig ähnlich hohe Energieeffizienzstandards. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergie-Gebäudestandard.
Lesen Sie den Bericht mit weiteren Infos ab der Seite 122 im Magazin "Mein schönes zuhause Juli/August 2014"